Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB DER Stadtverwaltung Ellwangen; Spitalstraße 4; 73479 Ellwangen

FÜR DEN VERANSTALTUNGSBESUCH UND DEN ERWERB VON EINTRITTSKARTEN für die Veranstaltungen im Rahmen des Projekts „Sommernachsflimmern – Das Kulturevent am Ellwanger Kressbachsee“

  • 1 Geltungsbereich

Für die Geschäftsbeziehungen zwischen der Ellwanger Stadtverwaltung; Spitalstraße 4; 73479 Elllwangen – vertreten durch den Oberbürgermeister Michael Dambacher – und den Kunden des Events Sommernachtsflimmern gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

 

  • 2 Erwerb von Eintrittskarten

Der Erwerb von Eintrittsberechtigungen ist nur online über die Website www.sommernachtsflimmern.de möglich. Zusätzlich werden Karten zum Event BeatNight über ein Sponsoringvertrag mit der VR Bank Ellwangen zur Verfügung gestellt. Der Preis und die Konditionen dieser Karten obliegt der VR Bank Ellwangen:

Beim Vorzeigen, der Eintrittsberechtigung am Einlass erhält jede Person eine offizielle SPIO-Eintrittskarte (Spitzenorganisation der Filmwirtschaft e.V.)

Eine vertragliche Beziehung kommt ausschließlich zwischen dem rechtmäßigen Inhaber einer Eintrittsberechtigungen bzw. Eintrittskarte und der Stadtverwaltung Ellwangen zustande. Die Eintrittsberechtigungen bzw. Eintrittskarte berechtigt zum einmaligen Besuch der auf der Karte genannten Veranstaltung. Beim Verlassen des Veranstaltungsortes verliert die Karte ihre Gültigkeit. Durch den Kauf der Eintrittskarte unterwirft sich der Besucher diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Jeder Missbrauch mit Eintrittskarten oder Ausweisen hat deren Einzug und Ungültigkeitserklärung der Eintrittskarte sowie eventuelle gerichtliche Schritte zur Folge.

 

  • 2.1 Erwerb von Eintrittskarten im Kartenvorverkauf per Bestellung im Internet

Für das Angebot und die Abwicklung des Kartenvorverkaufs über das Internet www.sommernachtsflimmern.de ist die Ellwanger Stadtverwaltung verantwortlich. Für die Richtigkeit der im Onlineauftritt enthaltenen Daten wird seitens des Veranstalters keine Gewähr übernommen.

Soweit die Stadtverwaltung Ellwangen den Vorverkauf von Eintrittskarten anbietet, ist dieser ein Fernabsatzvertrag ohne Widerrufsrecht (siehe § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Dies bedeutet insbesondere, dass kein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht existiert. Jede Online-Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch die Ellwanger Stadtverwaltung bindend und verpflichtet zur Bezahlung der bestellten Karten.

Das Angebot für einen Vertragsabschluss bzw. den Erwerb von Eintrittskarten geht vom Kunden aus. Dazu ist im letzten Schritt der Online-Bestellung das Feld „Jetzt bezahlen“ zu markieren bzw. anzuklicken. Damit beauftragt der Kunde die die Ellwanger Stadtverwaltung mit der ordnungsgemäßen Abwicklung des Online-Kartenkaufes.

Sofern die Kartenbestellung korrekt ausgefüllt ist, alle erforderlichen Angaben enthält und ein Kontingent zur Bedienung des Kartenwunsches zur Verfügung steht, erhält der Besteller eine schriftliche Zuteilung per E-Mail. Diese E-Mail enthält eine mit einem QR-Code versehenen Buchungsbestätigung für die bestellte(n) Eintrittskarte(n), die zusammen mit einem gültigen Personalausweis beim Einlass des Veranstaltungsgeländes vorzuzeigen sind. Erst mit dieser Zuteilung und der Übersendung dieser Buchungsbestätigung an den Kunden kommt ein Vertrag zustande.

Die zugesandte Buchungsbestätigung inklusive QR-Code für die Eintrittskarten ist vom Kunden auf einem handelsüblichen Drucker auszudrucken. Der Ausdruck dieser E-Mail ist sorgfältig aufzubewahren und vor Diebstahl oder dem unbefugten Anfertigen von Kopien etc. zu schützen, gleiches gilt auch für die E-Mail selbst. Die Vorlage des Ausdrucks und des gültigen Personalausweises am Einlass berechtigt zum Einlass für die Kinovorstellung(en) bzw. Veranstaltungen.

 

Spätestens mit Beginn des Hauptfilms ist kein Einlass mehr möglich, da ansonsten durch die Vorführung in unangemessener Weise gestört würde.

  • 2.2. Einlösen von Kinogutscheinen

Gutscheine, die für das Programmkino Aalen eG – Kino am Kocher erworben wurden, können bei der Online-Bestellung für eine Vorstellung beim Projekt Sommernachtsflimmern nicht eingelöst werden.

 

  • 3 Rücknahme von Eintrittskarten

Eine Rücknahme oder ein Umtausch von Eintrittskarten ist nicht möglich. Bei einer Umbuchung im Fall von schlechtem Wetter oder anderen Gründen werden die Tickets zurückerstattet. Der Antrag auf Rückerstattung muss spätestens sechs Stunden vor Veranstaltungbeginn erfolgen.

 

  • 4 Haftung

Die Stadtverwaltung Ellwangen oder ihre Erfüllungsgehilfen haften für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit verbleibt es bei der gesetzlichen Haftung.

 

  • 5 Ausfall der Veranstaltung

Muss eine Vorstellung aus betriebstechnischen Gründen abgesagt oder abgebrochen werden, wird der Eintrittspreis zurückerstattet. Nur sofern eine E-Mail an booking@sommernachtsflimmern.de mit kurzer Bitte um Rückerstattung eingeht, erhalten Sie den Eintrittspreis zurück.

 

  • 6 Stellplätze

Mit dem Kauf der Eintrittskarte erwirbt jeder Zuschauer das Recht auf einen Picknickplatz. Es sind bei der Belegung die jeweils aktuell geltenden Vorgaben im Zusammenhang mit dem Coronavirus zu beachten. Ein Anspruch auf einen bestimmten Picknickplatz gibt es nicht, es gilt vielmehr die Platzierung durch das einweisende Personal vor Ort, die nach Ankunftszeit und Personenanzahl eine passende Zuweisung vornehmen werden.

 

  • 7 Sicherheit und Hausrecht

Den Anordnungen des Sicherheitspersonals bzw. denen behördlicher Überwachungsorgane ist unbedingt Folge zu leisten. Auch mit dem Erwerb der Eintrittskarte hat sich deren Inhaber dem Hausrecht der Stadtverwaltung Ellwangen bzw. der Bädergesellschaft unterworfen. Er hat insbesondere jede Störung der Veranstaltung zu unterlassen und auf andere Anwesende Rücksicht zu nehmen.

Die Stadtverwaltung Ellwangen behält sich vor, die Personen, die sich unberechtigt Zutritt verschafft haben oder solchen, die den Verlauf der Veranstaltung stören, des Veranstaltungsgeländes zu verweisen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises.

Personen unter Drogeneinfluss kann trotz gültiger Eintrittskarte der Zutritt bzw. der weitere Besuch der Veranstaltung verweigert werden, für sie besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises.

Der Veranstalter ist berechtigt, die persönlichen Daten von Personen, die gegen diese Hausordnung verstoßen oder die von Sicherheitsorganen wegen strafbarer Handlungen festgenommen oder angezeigt werden, aufzunehmen oder vom privaten Sicherheitsdienst aufnehmen zu lassen.

Sonderhinweis aufgrund der aktuellen Corona-Regelungen:

Nach aktueller Verordnung der Landesregierung Baden-Württemberg gilt die 3G (getestet, geimpft oder genessen) für alle Besucher des Sommernachtsflimmern. Ausnahmen gemäß der Verordnung.

 

 

  • 8 Ton- und Bildaufnahmen

Das Mitbringen von Ton- oder Bildaufzeichnungsgeräten ist prinzipiell untersagt. Bei Nichtbeachtung dieses Verbots erfolgt der Verweis vom Veranstaltungsort. Ton-, Film- und Videoaufnahmen – auch für den privaten Gebrauch und unter Verwendung anderer Aufzeichnungsgeräte – sind generell nicht zulässig. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt.

  • 9 Hinweis gem. § 36 VSBG

Die Stadtverwaltung Ellwangen ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Verfahren zur außergerichtlichen Streitbeilegung nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen.

 

Stand 30.07.2021